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Allgemeine Geschäftsbedingungen | onclick="neuesFenster(this.href,'AGBs','640','600','yes','yes');return false" target="_blank"> |
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| 2. Vertragsschluss |
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a)
Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden,
seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen
Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden
angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des
Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus
den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.
Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
c) Bei
Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen
sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese
hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in
zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
d) Wird dem
Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der
Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die
Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnen diese den Antrag des
Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom
Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den
Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags
ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, daß wir diese Ware unter
Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
e)
Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ)
Zulassung der Anschluß an das Deutsche Postnetz unter Strafandrohung
verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen.
Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem dennoch verbotenen
Betrieb am Postnetz frei. |
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| 3. Preise und Zahlung |
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a)
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag
entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei
Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in
handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des
Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf
Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung
erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch
uns.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig.
Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall
nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem
Käufer berechnet.
d) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit
der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung
weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich
hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem
Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, daß unser Schaden
niedriger ist als die Pauschale.
e) Tritt beim Kunden eine
Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen
Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich
der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder
Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
f)
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
g) Für den Fall, daß Leasing,
Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte
Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als
14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als
Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung. |
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| 4. Lieferung |
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a)
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die
Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B.
Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall
von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an
Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen
(auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn
wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c)
Wenn dem Kunden dadurch, daß verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen
zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. |
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| 6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt |
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a)
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller
unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im
Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der
Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt
hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung
des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder
Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt
das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die
Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
b)
Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des
Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine
Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
c)
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt
er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall
die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen
und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
d)
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als
20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
e) Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom
Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. |
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| 7. Gewährleistung |
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a)
Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich
nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen,
soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b)
Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der
Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c)
Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht
ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Schäden, die durch
unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder
Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist
ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von
uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die
einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen
Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 c) dieser AGB als
Ergänzendvereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag
mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird
mit Erteilung des Auftrags vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung
oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln
betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System
besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft
worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den
Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, daß
der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk)
erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software
entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, daß wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der
Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j)
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker bestimmter Fabrikate
oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum
gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies
sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem
Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder
fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn,
das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der
Beratung oder des Kaufvertrages. |
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| 9. Schadensersatz |
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a)
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus
welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstandselbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die
Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus
entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich
hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur
Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung
für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von
Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung
der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der
Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand
der Technik ist es möglich, daß auch Originaldisketten der
Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern
zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht
durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch
nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser
Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so
haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte
Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher
Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht
wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. |
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14 Tage Widerrufsrecht |
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Versandkostentabelle |
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